{"id":871,"date":"2022-02-28T20:33:04","date_gmt":"2022-02-28T19:33:04","guid":{"rendered":"https:\/\/m-industries.org\/?page_id=871"},"modified":"2022-03-02T16:38:08","modified_gmt":"2022-03-02T15:38:08","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/m-industries.org\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<style>\/*! elementor - v3.5.6 - 28-02-2022 *\/\n.elementor-widget-image{text-align:center}.elementor-widget-image a{display:inline-block}.elementor-widget-image a img[src$=\".svg\"]{width:48px}.elementor-widget-image img{vertical-align:middle;display:inline-block}<\/style>\n<p>\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<img decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"317\" src=\"https:\/\/m-industries.org\/wp-content\/uploads\/2022\/03\/AGB-Titel-2-1024x317.jpg\" alt=\"\" loading=\"lazy\" srcset=\"https:\/\/m-industries.org\/wp-content\/uploads\/2022\/03\/AGB-Titel-2-1024x317.jpg 1024w, https:\/\/m-industries.org\/wp-content\/uploads\/2022\/03\/AGB-Titel-2-300x93.jpg 300w, https:\/\/m-industries.org\/wp-content\/uploads\/2022\/03\/AGB-Titel-2-768x238.jpg 768w, https:\/\/m-industries.org\/wp-content\/uploads\/2022\/03\/AGB-Titel-2-18x6.jpg 18w, https:\/\/m-industries.org\/wp-content\/uploads\/2022\/03\/AGB-Titel-2.jpg 1104w\" sizes=\"auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/>\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/p>\n<h1>\u00a7 1 Geltungsbereich<\/h1>\n<h5 style=\"background: white; vertical-align: baseline; margin: 0cm 0cm 15.0pt 0cm;\">1. Die Bedingungen zwischen Verkauf und Lieferung gelten, soweit nichts Schriftliches oder anders bestimmt ist, f\u00fcr alle Kaufvertr\u00e4ge, Angebote und Lieferungen, die M-Industries gegen\u00fcber dem Auftraggeber leistet, bzw. leisten soll.<\/h5>\n<h5 style=\"background: white; vertical-align: baseline; box-sizing: border-box; overflow-wrap: break-word; outline: 0px; font-variant-ligatures: normal; font-variant-caps: normal; font-variant-numeric: inherit; font-variant-east-asian: inherit; font-stretch: inherit; orphans: 2; text-align: start; widows: 2; -webkit-text-stroke-width: 0px; text-decoration-thickness: initial; text-decoration-style: initial; text-decoration-color: initial; word-spacing: 14px; margin: 0cm 0cm 15.0pt 0cm;\">2. Vom Verkauf und Lieferungen abweichende (auch erg\u00e4nzende) Gesch\u00e4ftsbedingungen des K\u00e4ufers k\u00f6nnen nicht anerkannt werden, es sei denn, diese sind durch M-Industries ausdr\u00fccklich und schriftlich zugestimmt worden.<\/h5>\n<h5 style=\"background: white; vertical-align: baseline; box-sizing: border-box; overflow-wrap: break-word; outline: 0px; font-variant-ligatures: normal; font-variant-caps: normal; font-variant-numeric: inherit; font-variant-east-asian: inherit; font-stretch: inherit; orphans: 2; text-align: start; widows: 2; -webkit-text-stroke-width: 0px; text-decoration-thickness: initial; text-decoration-style: initial; text-decoration-color: initial; word-spacing: 14px; margin: 0cm 0cm 15.0pt 0cm;\">3. Die vorliegenden Verk\u00e4ufe und Lieferungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Allgemeiner Gesch\u00e4ftsbedingungen des K\u00e4ufers die Lieferung an den K\u00e4ufer vorbehaltlos ausgef\u00fchrt wird.<\/h5>\n<h5 style=\"background: white; vertical-align: baseline; box-sizing: border-box; overflow-wrap: break-word; outline: 0px; font-variant-ligatures: normal; font-variant-caps: normal; font-variant-numeric: inherit; font-variant-east-asian: inherit; font-stretch: inherit; orphans: 2; text-align: start; widows: 2; -webkit-text-stroke-width: 0px; text-decoration-thickness: initial; text-decoration-style: initial; text-decoration-color: initial; word-spacing: 14px; margin: 0cm 0cm 15.0pt 0cm;\">4. Entgegenstehende allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des K\u00e4ufers k\u00f6nnen nicht anerkannt werden. Es sei denn M-Industries widerspricht der entgegengesetzten Forderungen des Auftraggebers.<\/h5>\n<h5 style=\"background: white; vertical-align: baseline; box-sizing: border-box; overflow-wrap: break-word; outline: 0px; font-variant-ligatures: normal; font-variant-caps: normal; font-variant-numeric: inherit; font-variant-east-asian: inherit; font-stretch: inherit; orphans: 2; text-align: start; widows: 2; -webkit-text-stroke-width: 0px; text-decoration-thickness: initial; text-decoration-style: initial; text-decoration-color: initial; word-spacing: 14px; margin: 0cm 0cm 15.0pt 0cm;\">5. Die Verk\u00e4ufe und Lieferungen gelten umfassend auch f\u00fcr k\u00fcnftige Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn der Verkauf und die Lieferung nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart wird. Alle Vereinbarungen, die zwischen M-Industries und dem K\u00e4ufer \/ Auftraggeber zwecks Ausf\u00fchrung einer Bestellung bzw. Lieferung getroffen werden, sind vorliegend niedergelegt.<\/h5>\n<h5 style=\"background: white; vertical-align: baseline; margin: 0cm 0cm 15.0pt 0cm;\">6. Die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschlie\u00dflich gegen\u00fcber Unternehmern im Sinne der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (bei der Anwendung deutschen Rechts \u00a7 310 Abs. 1 BGB).<\/h5>\n<h1>\u00a7 2 Angebot und Vertragsabschluss<\/h1>\n<h5 style=\"margin: 0cm 0cm 15pt; background-image: initial; background-position: initial; background-size: initial; background-repeat: initial; background-attachment: initial; background-origin: initial; background-clip: initial;\">1. Die Angebote, Lieferungen und Verk\u00e4ufe von M-Industries sind freibleibend, sofern sie im der Angebotserkl\u00e4rung nicht ausdr\u00fccklich als bindend bezeichnet werden. Es gelten Ausnahmen f\u00fcr unverbindliche Angebote. Diese sind als solches zu sehen und k\u00f6nnen gegen\u00fcber dem tats\u00e4chlichen Angebot abweichen. Das Schweigen von M-Industries auf Angebote des Vertragspartners stellt keine Annahme dar. Entsprechendes gilt f\u00fcr in elektronischer Form \u00fcbermittelte kaufm\u00e4nnische Best\u00e4tigungsschreiben, es sei denn, zwischen den Parteien wurde etwas Abweichendes vereinbart.<\/h5>\n<h5 style=\"margin: 0cm 0cm 15pt; background-image: initial; background-position: initial; background-size: initial; background-repeat: initial; background-attachment: initial; background-origin: initial; background-clip: initial; font-variant-ligatures: normal; font-variant-caps: normal;\">2. Technische Zeichnungen, Lastenhefte, Zertifizierungsdokumente, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, die dem K\u00e4ufer im Rahmen eines Angebots und w\u00e4hrend der Vertragsabwicklung versendet werden, beh\u00e4lt sich M \u2013 Industries das Eigentum- und die Urheberrechte vor. Dies gilt auch f\u00fcr Dokumente, die \u201epers\u00f6nlich\u201c und\/oder \u201evertraulich\u201c beschriften oder markiert werden. Die vorherige schriftliche Zustimmung f\u00fcr diese Unterlagen muss best\u00e4tigt sein. \u00dcber den zur Vertragserf\u00fcllung erforderlichen Rahmen hinaus d\u00fcrfen diese Unterlagen und Dokumente ebenfalls nicht benutzt, vervielf\u00e4ltigt oder Dritten zug\u00e4nglich gemacht werden. Sollte es nicht zu einem Vertragsbruch kommen, sind die entsprechenden Unterlagen unverz\u00fcglich an M \u2013 Industries zur\u00fcckzusenden.<\/h5>\n<h5 style=\"margin: 0cm 0cm 15pt; background-image: initial; background-position: initial; background-size: initial; background-repeat: initial; background-attachment: initial; background-origin: initial; background-clip: initial; font-variant-ligatures: normal; font-variant-caps: normal;\">3. Eine Gew\u00e4hrleistung wird durch M-Industries nur dann \u00fcbernommen, wenn dies ausdr\u00fccklich in der Auftragsbest\u00e4tigung (Dienstleistung- oder Werkvertrag) oder in dem jeweiligen Auftrag zugesagt wurde. M \u2013 Industries unterscheidet hierbei von einem Werkvertrag und Dienstleistungsvertrag. Es gilt die Gew\u00e4hrleistung nach BGB sofern nichts anderes zwischen den Auftraggeber und M \u2013 Industries schriftlich festgehalten wurde.<\/h5>\n<h5 style=\"margin: 0cm 0cm 15pt; background-image: initial; background-position: initial; background-size: initial; background-repeat: initial; background-attachment: initial; background-origin: initial; background-clip: initial; font-variant-ligatures: normal; font-variant-caps: normal;\">4. Die im Zusammenhang von M \u2013 Industries \u00fcbergebenen Unterlagen (Diagramme, Vorlagen etc.) sowie die von\u00a0 M \u2013 Industries erstellten technischen Angaben sind ma\u00dfgebend. Technische \u00c4nderungen, Anpassungen an die Konstruktionsrichtlinien oder Verbesserungen bzw. Konstruktions\u00e4nderungen sind nur zul\u00e4ssig, soweit sie den auf sie anwendbaren DIN\/EN-Normen entsprechen und auch im \u00dcbrigen f\u00fcr den K\u00e4ufer zumutbar sind.\u00a0<\/h5>\n<h1>\u00a7 3 Logistik, Transport, Verschrottung und Lieferung\u00a0<\/h1>\n<h5>1. F\u00fcr physische Materialien (wie z.B. 3D Druckteile, CNC Teile) gelten die f\u00fcr die Lieferung genutzten Bestimmungen. Sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wird, sind die Kosten der Lieferung durch den Auftraggeber zu \u00fcbernehmen. 3D gedruckte Teile unterliegen eines Sonderfertigungsprozesses, die nicht mit einer Serie und kavit\u00e4tserstellten Kunststoffbauteilen vergleichbar sind. F\u00fcr die Erstellung eines physischen 3D gedruckten Bauteils sind die Bestimmungen zur Erstellung vorher durch Auftraggeber schriftlich zu best\u00e4tigen. Der Versand und die Lieferung eines 3D gedruckten Bauteils obliegt auch den Eingangsvariablen und kann dadurch variieren. F\u00fcr CNC gefr\u00e4ste Bauteile und deren Lieferung gilt eine schriftlich abgestimmte und festgehaltene Vorgehensweise \u00fcber das jeweilige Material.<\/h5>\n<h5>2. Der K\u00e4ufer kann auf Wunsch und auf dessen Rechnung eine Transportversicherung auf Basis der allgemeinen Transportversicherungsbedingungen abschlie\u00dfen.<\/h5>\n<h5>3. Die Bedingungen und der Versand von geistigen (z.B. Gutachten, Dokumente, Lastenhefte oder technischen Zeichnungen) sind aus Absatz 1. ausgenommen. Hier gelten die vertraglich festgehalten Bestimmungen zwischen M \u2013 Industries und dem Auftraggeber.<\/h5>\n<h1>\u00a7 4 Lieferzeit<\/h1>\n<h5>1. Sollten Lieferfristen nicht eingehalten werden, kann M \u2013 Industries dem K\u00e4ufer gegen\u00fcber einer Mitteilung mit einem ver\u00e4nderten Liefertermin mitteilen. Dies hat die Folge aufgrund etwas von Beschaffungsengp\u00e4ssen oder Unterlieferantenengp\u00e4sse oder Betriebsmittelumr\u00fcstung. Weiterhin k\u00f6nnen auch Betriebsmittel oder technische \u00c4nderungen an den Betriebsmitteln dazu f\u00fchren, dass Lieferfristen nicht sofort umgesetzt werden k\u00f6nnen. M \u2013 Industries wird dem Auftraggeber zum schnellstm\u00f6glichen Zeitpunkt dar\u00fcber in Kenntnis setzen und eine Kl\u00e4rung zu einem neuen Liefertermin festlegen, der f\u00fcr Auftraggeber und M \u2013 Industries erf\u00fcllt werden kann. Sollte sich der Auftraggeber mit dem neuen Zielterminen nicht einverstanden sein, oder sollte der Auftraggeber den Vertrag zur\u00fcckziehen, sind eventuell bereits entstandene Kosten (bspw. Beschaffung von Materialien) zu erstatten. Soweit diese durch den Auftraggeber beschaffen worden sind, sind diese vom Auftraggeber unverz\u00fcglich abzuholen. Sollten etwaige Lagerkosten entstehen aufgrund der fehlenden Erf\u00fcllung und \u00dcbernahme durch den Auftraggeber, werden Lagerkosten und oder Verschrottungskosten dem Auftraggeber weitergeleitet.<\/h5>\n<h5>2. Die Lieferzeit von Dokumenten und geistigen Eigentum (z.B. Gutachten, Dokumente, Lastenhefte oder technischen Zeichnungen) sind nicht von Absatz 1. beeinflusst.<\/h5>\n<h5>3. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er seine Mitwirkungspflicht, ist M &#8211; Industries berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschlie\u00dflich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Anspr\u00fcche bleiben vorbehalten. Die Gefahr einer zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den K\u00e4ufer \u00fcber, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.<\/h5>\n<h1>\u00a7 5 Haftung bei Verzug<\/h1>\n<h5>1. M &#8211; Industries haftet gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der jeweiligen Vereinbarung ein Fixgesch\u00e4ft (bei der Anwendung deutschen Rechts im Sinne von \u00a7 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder im Sinne von \u00a7 376 HGB) zugrunde liegt. \u00a0<\/h5>\n<h5>2. Gesetzliche Anspr\u00fcche im Sinne der Sache bleiben dem K\u00e4ufer vorenthalten und sind durch diesen zu treffen.<\/h5>\n<h1>\u00a7 6 Preise und Zahlungsbedingungen<\/h1>\n<h5>1. Bei physikalischen Bauteilen und oder einer juristischen oder nat\u00fcrlichen Person gelten unterschiedliche Bestimmungen. Hier unterscheidet M &#8211; Industries von Liefergegensand und Auftraggeber. Bei physikalischen Bauteilen und sofern nicht anders vertraglich festgehalten, ist eine sofortige Zahlungsbedingung zu erwarten.\u00a0<\/h5>\n<h5>2. Bei geistiger Ware (z.B. Gutachten, Dokumente, Lastenhefte oder technischen Zeichnungen) gilt das 14 t\u00e4gige bei Gutachten und bei allen anderen das 30 t\u00e4gige Zahlungsziel. Details der Zahlungsbedingung sind vorher schriftlich festzuhalten und abzustimmen und werden seitens M &#8211; Industries in der Rechnungsstellung aufgef\u00fchrt. M &#8211; Industries beh\u00e4lt sich vor, das Zahlungsziel bei Verletzung der gesetzlichen Bestimmung neu anzupassen und ggf. Verzugssch\u00e4den in einer neuen Rechnung anzumelden.\u00a0<\/h5>\n<h5>3. Nebenabreden und Auftr\u00e4ge in gr\u00f6\u00dferen Umfang sind vorher schriftlich festzuhalten und durch den Auftraggeber schriftlich bereitzustellen<\/h5>\n<h5>4. Die Preise bei physikalischen Bauteilen werden gemeinsam mit dem Auftraggeber bestimmt und schriftlich festgehalten.<\/h5>\n<h5>5. Die Preise von geistigem Eigentum werden zuvor in einem Dienstleisungs- und \/ oder Werkvertrag schriftlich festgehalten. Ausgenommen von dieser Regelung sind alle Angebote und Rechnungen die aus dem Gutachten und der Schadenbewertung festgelegt worden sind. Diese fallen speziell unter dem KfSachvG.\u00a0\u00a0<\/h5>\n<h1>\u00a7 7 Eigentumsvorbehalt<\/h1>\n<h5>1. M \u2013 Industries beh\u00e4lt sich vor, den jeweiligen Liefergegenstand und das Eigentum, bis zum Eingang der Zahlung aus dem Liefervertrag und der Bezahlung des vollumf\u00e4nglichen Liefergegenstandes, als Eigentum vor. Bei Zahlungsverzug und vertragswidrigem Verhalten, ist M \u2013 Industries berechtigt, den Liefergegenstand zur\u00fcck zu fordern.<\/h5>\n<h5>2. M \u2013 Industries ist zu Abtretung der Zahlungsanspr\u00fcche gegen den Auftraggeber befugt. \u00dcber die Inhalte der Schadenbewertung und der Bewertung f\u00fcr Gutachten nach KfSachvG gelten besondere Bestimmung in Hinblick auf Abtretungserkl\u00e4rungen und der Versicherungstechnischen Grundlagen.<\/h5>\n<h5>3. Der Auftraggeber verpflichtet sich den Liefergegenstand richtig und gem\u00e4\u00df der technischen Bestimmung zu behandeln. Weiterhin ist er berechtigt, das Eigentum, sofern dieses nicht auf ihn \u00fcbergegangen ist, in einem korrekten und dem gebrauch angepassten Zustand zu erhalten. Sofern Wartungskosten aufgrund der Benutzung anfallen, sind diese durch den Auftraggeber\/K\u00e4ufer zu tragen.<\/h5>\n<h5>4. Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug sein und\/oder ohne weitere Angaben oder Begr\u00fcndungen sich aus dem Vertrag zur\u00fcckziehen, wird das Eigentum, welches f\u00fcr die Erf\u00fcllung eines Vertrags mit dem Auftraggeber ben\u00f6tigt wurde, einbehalten, bis die offenen und r\u00fcckst\u00e4ndigen Betr\u00e4ge ausgeglichen wurden. Diese werden innerhalb einer schriftlichen Frist seitens M &#8211; Industries festgelegt. Sollte kein Ausgleich der offenen Forderungen erfolgen, wird nach ZPO die Sache verpf\u00e4ndet.\u00a0\u00a0<\/h5>\n<h1>\u00a7 8 M\u00e4ngelanspr\u00fcche, M\u00e4ngelhaftung und Verj\u00e4hrungsfrist<\/h1>\n<h5>1. Anspr\u00fcche von M\u00e4ngeln setzen voraus, dass der K\u00e4ufer im Sinne von \u00a7\u00a7 377, 378 HGB die geschuldeten Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheit ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist. Dies gilt auch unter der Voraussetzung, dass der K\u00e4ufer und Auftraggeber, die Sache weiter ver\u00e4u\u00dfert oder weiter verarbeiten will. Die Abnahme ist schriftlich bei Werkvertr\u00e4gen festzulegen und gilt als abgenommen nach \u00a7640 Abs. 1 S. 3 BGB. Bei physischen Bauteilen gilt die Abnahme bereits mit Zahlung der Sache.\u00a0<\/h5>\n<h5>2. Gebrauchte Liefergegenst\u00e4nde sind grunds\u00e4tzlich und gesamtumf\u00e4nglich von M\u00e4ngelanspr\u00fcchen ausgeschlossen, es sei denn, eine M\u00e4ngelhaftung wurde schriftlich vereinbart.<\/h5>\n<h5>3. F\u00fcr nat\u00fcrliche Abnutzung einer Sache, der fehlerhaften oder nachl\u00e4ssigen Nutzung durch Dritte durch den K\u00e4ufer, bleibt dieser alleine verantwortlich. Dies gilt insbesondere bei chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einfl\u00fcssen sowie bei \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Beanspruchung durch ungeeignete Betriebsmittel, einem ungeeigneten Lagerungsort, in dem Natureinfl\u00fcsse das Produkt negativ beeinflussen.\u00a0<\/h5>\n<h5>4. Verbrauchsprodukte sind bei Mangelentdeckung unverz\u00fcglich zu trennen und zur \u00dcberpr\u00fcfung und Analyse durch M \u2013 Industries bereit zu stellen. Sollte keine unverz\u00fcgliche Meldung erfolgen gilt das Produkt als abgenommen.<\/h5>\n<h1 style=\"font-variant-ligatures: normal; font-variant-caps: normal; font-style: normal;\">\u00a7 9 R\u00fccktritt vom Vertrag<\/h1>\n<h5>1. Bei Vertragsr\u00fccktritt ist der K\u00e4ufer verpflichtet, den Liefergegenstand an M \u2013 Industries herauszugeben. Die Sache und Produkte, die bereits bereitgestellt wurden, sind an M \u2013 Industries zur\u00fcckzusenden. Die Versand- und Logistikkosten sind durch den r\u00fccktrittsanbietenden Vertragspartner zu \u00fcbernehmen.<\/h5>\n<h5>2. M- Industries h\u00e4lt sich vor, eine aus anderem Grunde eingetretene Unm\u00f6glichkeit der Herausgabe des Liefergegenstandes, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegt, eine angemessene Entsch\u00e4digung zu verlangen. Die H\u00f6he der angemessene errechnet sich aus der Differenz vom Gesamtpreis gem\u00e4\u00df Auftrag und Zeitwert.<\/h5>\n<h1>\u00a7 10 Abtretung<\/h1>\n<h5>1. Eine Abtretung der Rechte aus Dienstleistungsvertrag, Werkvertrag, Produkten und die \u00dcbertragung der Verpflichtungen des K\u00e4ufers sind ohne schriftliche Zustimmung durch M \u2013 Industries nicht zul\u00e4ssig.<\/h5>\n<h5>2. Eine Abtretung f\u00fcr die Schadenbewertung der Gutachtenbewertung und der Evaluierung beruht auf das KfSachvG.<\/h5>\n<h1>\u00a7 11 Gerichtsstand\u00a0 und Erf\u00fcllungsort\u00a0 (anwendbares Recht)<\/h1>\n<h5>1. Gerichtsstand ist (sollte nichts anderes schriftlich vereinbart sein) das Amtsgericht in Worms, sofern der K\u00e4ufer \/ Auftraggeber im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen ein Kaufmann ist. Diese Bestimmungen gelten auch f\u00fcr juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen.<\/h5>\n<h5>2. Sollte sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung von M \u2013 Industries nichts anderes ergeben, ist der der Sitz von M \u2013 Industries (dem Gesch\u00e4ftsverh\u00e4ltnis mit selbstst\u00e4ndigen Panagiotis Makrygiannis besteht) auch der jeweilige Erf\u00fcllungsort.<\/h5>\n<h5>3. Es gilt f\u00fcr die Kauf und Erf\u00fcllungsbestimmungen und Bedingungen deutsches Recht, soweit keine anderen Regelungen zwischen den Vertragsparteien festgehalten wird.<\/h5>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Geltungsbereich 1. 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